Horizontales burgunderrotes Logo des Mitchell Community College.
  1. Der Ausbilder muss die Beweise für den mutmaßlichen Verstoß sammeln. Zur Beweiserhebung gehören Datum, Uhrzeit, Ort, Verlauf und Abschnitt, etwaige Zeugen und alle bestätigenden Beweise für die Straftat. Zu den Beweisen können gehören, sind aber nicht beschränkt auf: Kopien von Tests/Aufgaben, Tabellenkalkulationen, E-Mails und alle elektronischen Dokumente, einschließlich jeglicher Software-Überprüfung von Plagiaten. Der Dozent muss seinem unmittelbaren Vorgesetzten nach der Entdeckung eine schriftliche Zusammenfassung der akademischen Arbeit, Beweise für den mutmaßlichen Verstoß und eine Beschreibung aller Interaktionen mit dem Studenten über den mutmaßlichen Verstoß vorlegen.
  2. Der Ausbilder muss sich innerhalb von drei Werktagen nach der Entdeckung (ausgenommen Pausen und Feiertage) mit seinem direkten Vorgesetzten treffen, um Beweise und Einzelheiten des mutmaßlichen Verstoßes zu besprechen. Der unmittelbare Vorgesetzte muss sich mit dem zuständigen Dekan oder Direktor beraten, um festzustellen, ob weitere Fälle akademischer Unehrlichkeit vorliegen.
  3. Nach dem Treffen mit dem unmittelbaren Vorgesetzten muss der Dozent den Studenten schriftlich über die institutionelle E-Mail-Adresse des Studenten über den mutmaßlichen Verstoß gegen die Richtlinien zur akademischen Ehrlichkeit informieren. Dem Studierenden muss eine Kopie der Richtlinie zur akademischen Ehrlichkeit als Referenz ausgehändigt werden. Der Student muss darüber informiert werden, dass er sich mit dem Dozenten (virtuell oder persönlich) treffen muss, um im Kurs eingeschrieben zu bleiben. Der Student muss darüber informiert werden, dass das bevorstehende Treffen eine Gelegenheit für den Studenten ist, Beweise für die Originalität der Arbeit zu erbringen, Beweise für die Authentizität der Studienleistungen des Studenten zu erbringen und etwaige zusätzliche Nachweise zu erbringen.
  4. An der Besprechung mit dem Studierenden sollten sowohl der Dozent als auch sein direkter Vorgesetzter teilnehmen. Der Ausbilder muss den Schüler über den konkreten mutmaßlichen Verstoß und die möglichen Sanktionen informieren, mit denen der Schüler rechnen muss, wenn er für den mutmaßlichen Verstoß verantwortlich gemacht wird. Einzelheiten des Treffens sollten mithilfe des Formulars zur Meldung von Verstößen gegen die akademische Ehrlichkeit dokumentiert werden. Dem Studierenden sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Vorfall zu schildern und Fragen zu stellen.
  5. Innerhalb von zwei Werktagen (ausgenommen Pausen und Feiertage) nach dem Treffen mit dem Schüler muss vom Ausbilder und seinem direkten Vorgesetzten eine Sanktion festgelegt werden. Die Sanktion(en) müssen dem Studierenden schriftlich über die institutionelle E-Mail-Adresse des Studierenden mitgeteilt werden. Der Sanktionsbescheid muss das Berufungsverfahren enthalten. Die Sanktion(en) muss(en) dem Vizepräsidenten für Studierendenservice zur Protokollierung gemeldet werden.
  6. Der Student kann gegen die verhängte(n) Sanktion(en) Berufung einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Feststellung falsch oder ungerecht ist. Der Studierende kann innerhalb von drei Werktagen (ausgenommen Pausen und Feiertage) beim Vizepräsidenten für Studierendenservice schriftlich Einspruch einlegen. Wenn der Student gegen die anfängliche Feststellung akademischer Unehrlichkeit Berufung einlegt, kann der Vizepräsident für Studentendienste nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage der Berufung und Begründung des Studenten das Academic Review Board als Anhörungsgremium einberufen. Das Academic Review Board wird alle Einsprüche innerhalb von fünf Werktagen (ausgenommen Pausen und Feiertage) nach Benachrichtigung durch den Vizepräsidenten für Studentendienste anhören. Die Entscheidung des Academic Review Board ist endgültig. Über die endgültige Entscheidung wird der/die Studierende vom Vizepräsidenten für Studierendenservice schriftlich über die institutionelle E-Mail-Adresse des Studierenden informiert.